Hoheitliche Aufgaben des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Schulze:

- Zerlegungsvermessungen an Grundstücken und langgestreckten Anlagen (Straßen, Gleisanlagen, Wasserläufe) zum Zwecke der grundbuchlichen Teilung. Dies ist z.B. notwendig um Grundstücksteile in Form von Kaufverträgen zu veräußern, sowie Grundstücke bei Erbfällen an die Erben aufzuteilen.

- Grenzvermessungen an Grundstücken zum Zwecke der Klärung des rechtlichen Grenzverlaufes und dessen Kennzeichnung in der Örtlichkeit in Form von Grenzzeichen. Dies geschieht z.B. zur Klärung von Grenzstreitigkeiten, sowie zur Sicherung des Grenzfriedens zwischen den Grundstücksnachbarn.

- Gebäudeeinmessungen nach dem Brandenburgischen Vermessungsgesetz zur Aktualisierung der Flurkarte im Liegenschaftskataster. Dazu zählen Wohngebäude und bestimmte Nebengebäude, wie Garagen, Bungalows und Wirtschaftsgebäude. Auch Industriegebäude und Gebäude öffentlicher Art sind einmessungspflichtig. Jeder Bauherr ist daher davon betroffen.

- Erstellen von Amtlichen Lageplänen als Bauvorlage für geplante Bauvorhaben für das Baugenehmigungsverfahren. In diesen Plänen wird sichergestellt, ob das Baugrundstück für das geplante Vorhaben aus baurechtlicher Sicht geeignet ist. Es wird sichergestellt, das die geforderten Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze und zu anderen Gebäuden bezüglich des geplanten Bauvorhabens eingehalten werden. Auch Art und Maß der Überbaubarkeit des Grundstückes werden darin angegeben. Der Amtliche Lageplan ist eine Urkunde mit voller rechtlicher Beweiskraft.

Nichthoheitliche Aufgaben des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Schulze

- Erstellung von Feuerwehrplänen

- Absteckung der geplanten Bauvorhaben in die Örtlichkeit nach Lage und Höhe, um den Bau nach den Genehmigungsvorgaben auszuführen.

- Baukontrollvermessungen nach Lage und Höhe zur Bauwerksüberwachung. So besteht im Land Brandenburg die Pflicht zur vermessungstechnischen Überprüfung des Gebäudesockels, bevor der Bau weiter fortgeführt werden kann.

- Erstellen von Bestands- und Medienplänen für die Projektierung und den Ausführungsnachweis von Bauvorhaben.

- Ermittlung der Flächengrößen von Grundstücken und Gebäuden als Grundlage für Miet- und Pachtverträge.

Öffentlich Bestellter Vermessungsingenieur | Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Schulze

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